Heizkörper lackieren Kosten
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Mehr Alle PreisvergleicheHeizkörper streichen fällt laut Wohnungsbaugesetz unter die sogenannten Schönheitsreparaturen, die der Mieter in den meisten Fällen übernehmen muss. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, die wir Ihnen im Folgenden erläutern möchten.
Schönheitsreparaturen beziehen sich auf alles, was sich durch normales Wohnen im Laufe der Zeit abnutzt und mit Farbe, Tapete und Gips zu beheben ist. Da die Abnutzung durch den Mieter stattfindet, muss er die Kosten hierfür tragen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören:
In den meisten Fällen muss beim Auszug aus einer Wohnung eine Renovierung stattfinden. Allerdings können Schönheitsreparaturen auch schon während des Mietverhältnisses fällig werden, besonders dann, wenn die letzte Renovierung einige Zeit zurückliegt und das äußere Erscheinungsbild renovierungsbedürftig wirkt. Für das Streichen von Wänden und Decken gibt es sogenannte Fristenpläne, die als Anhaltspunkte dienen – dies ist bei Heizkörpern nicht der Fall. Im Streitfall ist entscheidend, ob die Renovierung wirklich erforderlich ist.
Wichtig: Wenn Sie in eine unrenovierte Wohnung gezogen sind und dafür keinen Ausgleich vom Vermieter erhalten haben, sind Sie nicht verpflichtet, bei Ihrem Auszug eine Renovierung durchzuführen.
Wie alle anderen Schönheitsreparaturen auch, muss das Streichen der Heizkörper und -rohre nur dann vorgenommen werden, wenn die entsprechenden Arbeiten wirklich erforderlich sind. Dafür muss ein gewisser Abnutzungsgrad erreicht sein, beispielsweise abblätternde Farbe, Lackschäden oder Roststellen. Wenn der Heizkörper in einem guten Zustand ist und nur die Rohre äußerliche Schäden aufweisen, reicht es aus, diese einzeln zu streichen. Besonders bei moderneren Heizkörpern ist in der Regel eine gründliche Reinigung ausreichend. Vergilbte Farbe kann beispielsweise mit speziellen Mitteln aus dem Fachmarkt wieder aufgefrischt werden.
Achtung: In neueren Mietverträgen kann eine Klausel vorhanden sein, nach der einbrennlackierte Teile nicht zu streichen sind. Prüfen Sie ggf., ob das bei Ihnen der Fall ist.
Für Schönheitsreparaturen gilt generell, dass der Mieter eine Ausführung von mittlerer Art und Güte schuldet. Einen fleckigen Anstrich oder Ähnliches muss der Vermieter demnach nicht akzeptieren.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, empfehlen wir daher, einen Maler zu beauftragen. So kommen Sie sicher den Pflichten aus Ihrem Mietvertrag nach und ersparen sich möglichen Ärger mit dem Vermieter. Bei uns finden Sie die besten Maler in Ihrer Umgebung. Einfach Postleitzahl eingeben und Angebote vergleichen!
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