Insgesamt eine indiskutable Ausführung. Dieser Betrieb steht noch nicht mal zu seinen Fehlern. Wenn man die Schlussrate bis zur Klärung zu
Insgesamt eine indiskutable Ausführung. Dieser Betrieb steht noch nicht mal zu seinen Fehlern. Wenn man die Schlussrate bis zur Klärung zurückhält wird man sogar direkt verklagt durch Kanzlei Boin aus Soest, der sich auf Facebook sogar dazu herablässt zu behaupten seine Mandantin freue sich auf den Prozess und er ist leicht zu gewinnen.
Beim Amtsgericht Soest hat mir der Richter aber recht gegeben. AZ 12C210/17 Klage wurde als unbegründet und unzulässig abgewiesen. Schwache Leistung durch Kanzlei Boin, Küseling, Diel. Bezahlt habe ich natürlich alles. Der Betrieb hat seine Arbeiten aber bis heute nicht korrigiert. Ganz schwache Leistung und mangelhafte Ausführung. Teilweise sogar mit gefährlichen Schnittkanten.
Nach dem Prozess kam der Geschäftsführer mit einem Handwerker vorbei uns wollte die fehlerhafte Ausführung reparieren. Aber daraus wurde dann doch nichts mehr. Er hat zwar einen Bodenbelag der Treppe noch rausgerissen, aber dann auch nicht mehr befestigt.
Also muss ich ihn dann selbst nochmal verklagen.
Ich kann insgesamt von diesem Handwerksbetrieb nur abraten. Der Lohnanteil der Rechnungen musste auch erst korrigiert werden.
Gesamtauftragswert >10.000 Euro.
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